Im Bereich Prävention setze die PK Rück auf zwei Hauptmassnahmen: «Ausbildung der Vorgesetzten und Früherkennung – wobei beides miteinander zusammenhängt.» Es sei bewiesen, dass durch eine rasche Intervention bei ersten Anzeichen Arbeitsunfähigkeiten verhindert werden könne, so Bodenheimer.
Für ihre Kunden, sprich die Pensionskassen und ihre angeschlossenen Arbeitgeber, bietet die PK Rück gemeinsam mit der Hochschule Luzern ein umfangreiches, kostenloses Präventionsseminar-Angebot an. Die Kurse seien zugeschnitten auf Vorgesetzte und HR-Spezialistinnen und -Spezialisten und sollen diese schulen, die frühen Zeichen einer Erkrankung zu erkennen und bei deren Eintreten der Situation entsprechend optimal handeln zu können.
In denselben Bereich gehört «RehaTel», eine Hotline für Vorgesetzte und HR-Mitarbeitende. «Zeigen sich bei einem Mitarbeitenden Probleme oder ist dieser häufig krank, kann ein Anruf erste Informationen über ein weiteres mögliches Vorgehen schaffen», so Bodenheimer. In bestimmten Fällen werde bereits zu diesem Zeitpunkt ein Case Management verfügt und umgesetzt. Im Zentrum stehe das Wohl aller Beteiligten: «Der Mitarbeitende wird frühzeitig begleitet, oft vor dem Entstehen der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber muss nicht langfristig auf den Mitarbeitenden verzichten respektive dessen Stelle mit Arbeitskollegen ersetzen. Und Arbeitgeber und Pensionskassen sparen damit erst noch massiv Geld.»
Jonathan Bodenheimer
Jonathan Bodenheimer weist über 25 Jahre Berufserfahrung im Leistungsdienst von Versicherungsgesellschaften, vornehmlich im Bereich Krankheit, Unfall und Invalidität auf. Seit 2006 ist er bei der PK Rück für den Bereich «berufliche Reintegration» verantwortlich, zu dessen Auf- und Ausbau er massgeblich beigetragen hat. Er betreut mit seinem Team auch das Präventions- Angebot der PK Rück für versicherte Betriebe.
Wenn Case Management, dann richtig
Jeder einzelne Fall wird gemäss Jonathan Bodenheimer bei der PK Rück sorgfältig untersucht. Komme es zu einer Arbeitsunfähigkeit, sei es jedoch immer entscheidend, dass diese nicht nur der Taggeldversicherung und der IV gemeldet werde, sondern möglichst umgehend auch der Pensionskasse. «Nur wenn die Pensionskasse und damit auch wir darüber informiert sind, können wir frühzeitig eingreifen, um langfristigen Schaden zu vermeiden – zum Beispiel mit einem Case Management». Dies selbstverständlich immer auch in Koordination mit Taggeldversicherung und IV.
Bodenheimer holt noch etwas weiter aus, um die Zusammenhänge aufzuzeigen: «Case Management ist in gewisser Weise zu einem Modebegriff geworden, der überall dort als Etikett benutzt wird, wo irgendetwas unternommen wird, um die berufliche Reintegration einer arbeitsunfähig gewordenen Person zu gewährleisten.» Doch Case Management sei nun mal nicht gleich Case Management. «Ein Krankentaggeldversicherer, der ohnehin maximal während einer zeitlich begrenzten Dauer von 730 Tagen Leistungen zu erbringen hat, strebt eine möglichst kurze Arbeitsunfähigkeitsdauer an. Sobald in einer der Beeinträchtigung angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit vorhanden ist, werden das Case Management gestoppt und die Leistungen eingestellt.» Ein BVG-Versicherer hingegen, der im Invaliditätsfall dann meist bis zum Pensionierungsalter eine Invalidenrente ausrichten müsse, sei langfristig ausgerichtet. «Eine Pensionskasse will eine Invalidität verhindern und einen nachhaltigen Reintegrationserfolg erzielen. Die in manchen Fällen dafür erforderliche Geduld ist vorhanden und lohnt sich.»
Arbeitgeber sind gefordert
Die bereits erwähnte OECD-Studie aus dem Jahre 2014 stellt klare Forderungen auf, um die zunehmende Zahl an psychisch bedingten Rentenfällen zu reduzieren: «Die arbeitsplatzorientierte Frühintervention zugunsten erkrankter Mitarbeitender sollte gefördert werden» und «verstärkte Bemühungen am Arbeitsplatz in Bezug auf Prävention und Absenzenmanagement sind nötig», so die Forderungen der Studie. Das hat gemäss Jonathan Bodenheimer für die Arbeitgeber klare Folgen: «Sollten diese Forderungen oder ein Teil davon in den nächsten Jahren vermehrt in die Praxis umgesetzt werden – wovon wir ausgehen –, so wird der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht noch mehr gefordert sein.» Umso wichtiger sei es für Arbeitgeber und dabei vor allem KMUs, die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Pensionskassen zu nutzen. «Die Partnerschaft zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse wird in Zukunft noch wichtiger werden – und je enger diese zusammenarbeiten, desto besser für alle Beteiligten.»
Quellen
- 1 Bundesamt für Sozialversicherungen, 2016: IV-Statistik 2015.
- 2 OECD, 2014: Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz. Bericht im Rahmen des zweiten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP2-IV).
- 3 BKK Dachverband, 2015: Faktenblatt BKK Gesundheitsatlas 2015 – Blickpunkt Psyche.
- 4 Bundesamt für Gesundheit BAG, 2014: Psychische Gesundheit in der Schweiz: Bestandesaufnahme und Handlungsfelder.