HR Today Nr. 8/2022: Politik - Lohndumping

Lohnuntergrenzen regeln

Um Lohndumping zu verhindern, existieren in der Schweiz bereits unterschiedliche Lösungsansätze – zum Beispiel Mindestlohn, bedingungsloses Grundeinkommen und Gesamtarbeitsverträge. Martin Kuonen, Direktor Centre Patronal, erklärt, welche Vorstösse häufig vorkommen und welche Massnahmen effektiv wären.

Schweizweit geltende Mindestlöhne sind immer wieder ein Gesprächsthema. Braucht es diese?

Martin Kuonen: Ob die Schweiz einen staatlich festgelegten Mindestlohn als zwingende Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmenden braucht, ist eine politische Frage. Bisher hat sich das Schweizer Stimmvolk aber stets dagegen ausgesprochen. Das ist begrüssenswert. Dennoch sind Mindestlöhne nicht per se abzulehnen. Beispielsweise, wenn diese von den Sozialpartnern in branchen- und regionsbezogenen Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelt wurden. Staatlich fixierte Löhne, die Branchen- und regionale Unterschiede nicht berücksichtigen, lehnen wir dagegen ab.

Ein Argument für Mindestlöhne ist, dass sie Lohndumping verhindern.

Mit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens vor 18 Jahren implementierte man aufgrund des Lohngefälles zwischen der Schweiz und der EU flankierende Massnahmen zum Schutz der Schweizer Erwerbstätigen. Diese beinhalten Kontrollen, die das Lohn- und Sozialdumping ausländischer Unternehmen in der Schweiz verhindern sollen. Innerhalb der Schweiz sind die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Gesamtarbeitsverträge dafür ein probates Mittel. Werden diese zudem als allgemeinverbindlich erklärt, sind sie für alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gültig, auch wenn sie an der Ausarbeitung nicht beteiligt waren. Auf Bundesebene gibt es aktuell (Stand: Juli 2021) 44 und auf kantonaler Ebene 40 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge. Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67 805 Arbeitgebende und 1,050 von insgesamt 5,102 Millionen Erwerbstätigen unterstellt. Daneben existieren mit einer Gewerkschaft oder der Belegschaftsvertretung betrieblich ausgehandelte Verträge.

Auch das Grundeinkommen kommt immer wieder zur Sprache …

Das Grundeinkommen funktioniert nach dem Grundsatz, allen in der Schweiz lebenden Menschen einen bestimmten Betrag zu bezahlen, unabhängig davon, wie viel Geld sie verdienen und wie vermögend sie sind. An der Volksabstimmung scheiterte die Einführung 2016 mit einem Ja-Stimmenanteil von 23 Prozent deutlich. Das zu Recht, denn das schweizerische Arbeitsrecht geht vom Grundsatz aus, einen Lohn gegen die Zeit zu entrichten, die ein Arbeitnehmender zur Verfügung stellt.

Gesamtarbeitsverträge, die für einen Teil der Erwerbstätigen oder alle gelten, sowie Mindestlöhne, die in Neuenburg, Jura, Tessin und Genf existieren. Ein Wildwuchs an Regeln, die besonders für schweizweit tätige Kleinunternehmen eine Herausforderung sein dürften. Wie sehen Sie das?

Alles hat seinen Preis. Arbeitgeberverbände ­informieren ihre Mitglieder jedoch regelmässig über Veränderungen im Arbeitsrecht. Wer sich unsicher fühlt, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden, wie wir es sind. Vorbeugen ist besser als heilen. Das gilt auch hier. Eine Beratung kostet zwar, damit vermeidet man aber häufig weitere Probleme. Was, wenn es dennoch zu Verstössen kommt? Auf Kantonsebene müssen Unternehmen die jeweiligen Sanktionsregeln ausfindig machen, die aufgrund des schweizerischen Föderalismus nicht einheitlich sind. Werden Gesamtarbeitsverträge verletzt, drohen in der Regel Nachzahlungen und falls explizit erwähnt, auch ­Konventionalstrafen. Häufig werden diese bei Kontrollen auf mehrere Jahre hinweg zurückgefordert.

Was sind die häufigsten Vorstösse?

Meist geht es um nicht richtig berechnete ­Lohnzuschläge. Auch die Ferienberechnung bereitet vielen Arbeitgebenden Mühe. Diese ­Fehler passieren meist aus Unwissenheit.

Martin Kuonen

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Martin Kuonen ist der Direktor von Centre Patronal. Centre Patronal ist Berater für Unternehmen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und im dazugehörenden Ausländerrecht. Für gesamtschweizerische Verbände und Organisationen ist Centre Patronal Geschäftsstelle, juristischer Berater, Ausbildungspartner und politischer Interessenvertreter.

 

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Chefredaktorin, HR Today. cp@hrtoday.ch

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