HR Today Nr. 6/2020: Debatte

Tattoos am Arbeitsplatz verbieten?

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer lassen sich tätowieren. Grundsätzlich ist das eine persönliche Angelegenheit. Dennoch können Arbeitgebende ihren Beschäftigten vorschreiben, diese im Geschäft zu bedecken. Ein Personalmarketer, eine HR-Beraterin und eine Anwältin ­darüber, ob diese Haltung heute noch zeitgemäss ist.

Florian Schrodt, Personalmarketing, Verkehrsbetriebe Zürich VBZ: «Wie können wir einem Menschen, der reflektiert und per Gesetz volljährig ist, absprechen, über eine gewisse Entscheidungsfähigkeit zu verfügen?»

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Als meine (weitaus jüngere) Schwester 18 Jahre alt wurde, fragte ich sie, was sie sich zum Geburtstag wünsche. Ihre Antwort und meine Reaktion darauf gaben mir zu denken. Ich hatte zwar schon gehofft, dass sie aus der Pony-Phase herausgewachsen war, aber als sie sich ein Tattoo wünschte, war ich perplex. Das war nicht das, was ich mir für meine Schwester wünschte, die ja irgendwie immer noch meine kleine Schwes­ter war. Also habe ich mit ihr darüber gesprochen. Sie schien mir ziemlich vernünftig zu argumentieren. Was ich damit sagen will? Wie können wir einem Menschen absprechen, der reflektiert und per Gesetz volljährig ist, dem wir also sogar das Wählen und Mitbestimmen an unserer Gesellschaft zutrauen, über eine gewisse Entscheidungsfähigkeit zu verfügen? Alle Welt sehnt sich nach Sinn, Individualität und Selbstbestimmung, vor allem HR. Ich verstehe manchmal nicht, wie die Pauschalität und kleinteilige Regelungswut, mit der wir mitunter auf die (Arbeits-)Welt schauen, sich damit vertragen. Haben wir denn nichts Anderes zu diskutieren als Konfliktpotenziale durch Tattoos? Welche Konflikte eigentlich? Wir wollen Menschen ihren Potenzialen entsprechend fördern und propagieren das lebenslange Lernen. Bei manch einem gehört dazu sicher auch ein Tattoo (ich denke an den Trend der «Arschgeweihe»), andere wiederum bereuen nichts. Wenn wir als HR die Welt gestalten wollen, müssen wir sie erst einmal reinlassen und uns nicht mit voreiligen Beissreflexen abschotten. Pauschalurteile bringen wenig, vielmehr sollten wir fall- und kontextabhängig entscheiden, aber die Kirche auch im Dorf lassen. Eine kurze Recherche bei Wikipedia sagt, dass in Österreich 40 Prozent aller unter 35-Jährigen ein Tattoo haben. Dort ist auch zu lesen, dass es sich bei der «T-Shirt-Grenze» um ein ungeschriebenes Gesetz in der Arbeitswelt handle, die durch mögliche Kompetenzzweifel begründet sei. Wenn das die Grundlage für Kompetenzbeurteilungen ist, haben wir wirklich anderes zu diskutieren. Bevor Sie fragen: Ich habe keine Tattoos. Aber ich wollte zum Ende meiner Schulzeit meine Eltern durch Ohrringe schockieren. Die konnte ich zum Glück wieder rausnehmen.

Anita Hug, Rechtsanwältin, Wicki & Partners AG: «Weisungen müssen einen Bezug zur Tätigkeit haben und dürfen nicht schikanös oder unsinnig sein.»

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Viele Berufstätige haben wegen ihrer Tattoos bereits schlechte Erfahrungen in der Arbeitswelt gemacht: Etwa, weil Kollegen diese mit «dumm, kindisch oder hässlich» kommentierten oder Arbeitgebende sie verpflichteten, ihre Tattoos mit Kleidung zu bedecken. Das Gesetz (Art. 321d OR) erlaubt Arbeitgebern nicht nur, Beschäftigten Weisungen zu geben, wie sie eine Arbeit auszuführen und sich zu verhalten haben, sondern auch, wie sich jemand zu kleiden hat oder ob Tattoos abzudecken sind. Diese Weisungen sind verbindlich: Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert die Kündigung. Weisungen müssen jedoch einen Bezug zur Tätigkeit haben und dürfen nicht schikanös oder unsinnig sein. Arbeitnehmer müssen nur solche Anordnungen erfüllen, die sie zu erfüllen vermögen. Dem Weisungsrecht des Arbeitgebers steht zudem das Persönlichkeitsrecht (Art. 328 OR) des Arbeitnehmers gegenüber. Der Arbeitgeber hat dieses zu schützen, zu achten und ungerechtfertigte Eingriffe in die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu unterlassen. Für ein generelles Tattooverbot muss ein sachlicher Grund geltend gemacht werden. In Betrieben mit speziellen Aufgaben wie Kliniken, Heimen oder Banken müssen sich Arbeitnehmer zum Auftreten strengere Vorschriften gefallen lassen. Anders ist dies bei einem breiten Kundenspektrum oder wenn Arbeitnehmer keinen Kundenkontakt haben. Dann sind Verbote nur zulässig, wenn mit einem grösseren Kundenrückgang zu rechnen ist, der Körperschmuck ein Sicherheitsrisiko darstellt oder Hygienerichtlinien verletzt werden. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder als Vertragsbestandteil ausformulierte Reglemente erlauben es Arbeitgebern, weitergehende Vorschriften zu erlassen, als es durch ein einseitiges Weisungsrecht möglich wäre. Stimmt der Arbeitnehmer einer bestimmten Vorschrift zu, darf diese stärker in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen, als wenn sein Einverständnis fehlt.

Anja Buser, HR Strategies, HR Campus AG: «Für mich ist jedes Tattoo eine Chance, einen Menschen besser kennenzulernen.»

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In Japan sind Tattoos in Onsen – einem japanischen Thermalbad – strikt verboten und auch sonst sehr ungern gesehen. In Neuseeland wiederum sind Tattoos oder «Ta moko» bei den Maori Statussymbole: Niemand käme auf die Idee, diese zu verbieten. Fluggesellschaften schreiben in Stelleninseraten folgende Anforderung an das Kabinenpersonal: «Gepflegtes Erscheinungsbild, Tattoos müssen durch Uniformteile verdeckt werden können.» Was gilt nun in der Schweiz? 20 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sind mittlerweile tätowiert, Tattoos sind dadurch in den letzten Jahren gesellschaftsfähig geworden. Das Argument, dass sich jemand dadurch gestört fühlen könne, gilt somit nicht mehr. Auch aus rechtlicher Sicht dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Tattoos nicht verbieten. Sind jedoch sachliche Gründe gegeben, dürfen Unternehmen verlangen, dass Tattoos abgedeckt werden. Und hier beginnt der Konflikt. Was ist ein sachlicher Grund? Das wird oft nicht unternehmensweit geregelt und obliegt somit dem Urteil des Vorgesetzten. So kommt es vor, dass von Mitarbeitenden einer Supermarktfiliale verlangt wird, ihre Tattoos abzudecken, wohingegen diese in einer anderen geduldet sind. Nun wird es subjektiv und emotional. Somit sind wir bei der Frage: Soll man als Unternehmen Tattoos verbieten? Für uns ist die Antwort grundsätzlich klar: Nein. Einschränkungen gelten jedoch in Fällen, wo die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden, diese verfassungswidrig sind (beispielsweise Nazi-Symbole) oder die kulturellen Normen anderer erschüttern (beispielsweise bei einer Fluggesellschaft, die japanische Gäste transportiert). Als Unternehmen leben und atmen wir Diversität. Vielleicht sind deswegen auch überdurchschnittlich viele, nämlich mehr als 30 Prozent, meiner Arbeitskollegen tätowiert. Ihre Tattoos sagen nichts darüber aus, wie qualifiziert, engagiert oder sympathisch sie sind. Sie sind etwas Persönliches und sollten somit auch eine persönliche Entscheidung bleiben. Für mich ist jedes Tattoo eine Chance, einen Menschen besser kennenzulernen. Oft verbergen sich sehr schöne Geschichten hinter Tätowierungen. Fragen sie beim nächsten Mal doch einfach nach.

 

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