HR-Debatte

Zahlpflicht für Weiterbildung?

Während Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik bei Travail.Suisse, Weiterbildungs-Branchenfonds für wenig qualifizierte Personen fordert, glaubt Martin Kuonen, Direktor des Centre Patronal, dass die Arbeitgeber bereits ausreichend in die Weiterbildung investieren.

Bruno Weber-Gobet

Frau A und Herr B sind zwar im Arbeitsmarkt integriert, verfügen aber über keine berufliche Erst­ausbildung. Bei ihrer Arbeit gewinnen sie kaum informelle Kompetenzen dazu, müssen selten etwas lesen oder schreiben. Sie arbeiten in einem Betrieb, der höchstens Führungskräften eine Weiterbildung finanziert. Selber verdienen sie zu wenig, um sich eine Weiterbildung zu finanzieren. Ohne Erstausbildung sind die Zugänge dazu auch erschwert. Das Umfeld ist wenig hilfreich und motiviert nicht dazu, trotz allen Widerständen eine Weiterbildung anzupacken.

In der Schweiz haben rund 600 000 Menschen zwischen 25 und 65 Jahren keinen beruflichen Erstabschluss. Etwas mehr als die Hälfte davon ist im Arbeitsmarkt integriert, verdient im Durchschnitt jedoch weniger als ausgebildete Personen, ist öfters und länger erwerbslos und braucht mehr Unterstützung durch Sozialversicherungen und Sozialhilfe. Zudem sind diese Menschen am wenigsten am ­lebenslangen Lernen beteiligt. Laut einer Studie von Travail.Suisse könnten über 50 000 Personen aus dieser Gruppe eine Erstausbildung nachholen. Gegenwärtig befinden sich aber weniger als zwei Prozent in solchen Ausbildungen.

Wirtschaft und Gesellschaft wissen um den zunehmenden Fachkräftemangel. Ein viel geäusserter Wunsch ist, dass diese vermehrt aus dem Inland rekrutiert werden sollen. Dazu ist es aber nötig, das hiesige Potenzial an Kompetenzen besser zu nutzen und zu fördern. Hierfür braucht es mehr als die Selbstverantwortung der einzelnen Person in Bezug auf das lebenslange Lernen. Nötig ist eine gemeinsame Verantwortung aller Akteure. Ähnlich wie in der Berufsbildung, wo im Zusammenhang mit der Ausbildung der Jugendlichen gemeinsam eine Quote von 95 Prozent fixiert wurde, braucht es auch hier ein Bekenntnis der Verbundpartner. Bund, Kantone und Organisa­tionen der Arbeitswelt sind aufgefordert, miteinander klare Ziele zu definieren und zusammen die nötigen Schritte zu unternehmen. Nur so können die anstehenden Herausforderungen gemeistert werden.

Bei der Umsetzung sind alle Akteure aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, auch die einzelnen Betriebe. Aufgrund der Fürsorgepflicht (Art. 328 OR) sind diese angehalten, für Weiterbildungen ihrer Angestellten aufzukommen, soweit sie für das berufliche Fortkommen unerlässlich sind. Angesichts der neuen Herausforderungen sind sie aber auch aufgerufen, kantonale oder branchenspezifische Bildungsprojekte zu unterstützen, ihre Angestellten auf diese aufmerksam zu machen und betroffene Personen zu motivieren, Kurse zur Förderung der Grundkompetenzen oder zum Abschliessen eines Lehrabschlusses zu besuchen. Zudem sollten Betriebe ihre Branche darin ermutigen, Branchenfonds aufzubauen, die gerade auch wenig qualifizierten Personen hilfreiche Weiterbildungen anbieten und finanzieren. Wenn das funktionieren würde, bräuchte es keine gesetzliche Verpflichtung zur Bezahlung der Weiterbildung!

 

Martin Kuonen

Wann sollen Dinge geändert, Massnahmen ergriffen oder wann soll Gegensteuer gegeben werden? Wenn etwas nicht funktioniert, keine Abhilfe in Sicht ist oder die Dinge aus dem Ruder zu laufen drohen. Dies gilt auch für die Beantwortung der Grundsatzfrage, ob Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, sich an der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu beteiligen. Herrscht also bei der Weiterbildung eine Malaise?

Der Mikrozensus «Aus- und Weiterbildung 2011» zeigt auf, dass fast 80 Prozent unserer ständigen Wohnbevölkerung ­zwischen 25 und 64 Jahren an nichtformaler oder informeller Bildung teilnimmt. Das Bundesamt für Statistik führt in der ­Publikation «Berufliche Weiterbildung in Unternehmen der Schweiz» zudem aus, dass Schweizer Unternehmen 2011 die Weiterbildung ihres Personals mit 83 Prozent unterstützten. Weil sich vier Fünftel der Schweizer freiwillig weiterbilden und sich mehr als vier Fünftel der hiesigen Unternehmen finanziell oder auch in Form von gewährter Zeit vertrauensvoll, freiwillig und ausreichend an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligen, braucht es keine gesetzlichen Verpflichtungen.

Es braucht keinen zusätzlichen Wink mit dem Zaunpfahl durch den Gesetzgeber. Arbeitgeber sind sich bewusst, wie wichtig es ist, den Mitarbeitenden Perspektiven zu bieten. Die Entwicklung der Kompetenzen, unabhängig von der Position im Unternehmen, ist eine Investition in die Zukunft und der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg. In absehbarer Zeit wird die erwerbstätige Bevölkerung aufgrund demografischer und politischer Entscheide stagnieren oder sogar schrumpfen. Deshalb haben Arbeitgeber ein ureigenes Interesse, in die Weiterbildung zu investieren. Durch Arbeitgeber gewährte Weiterbildungsmöglichkeiten werden auf dem Arbeitsmarkt noch stärker zu einem Wettbewerbsvorteil. Schon heute unterstützen viele Arbeitgeber als Mitglieder von Berufs- oder Branchenverbänden oder als Unterstellte eines Gesamtarbeitsvertrages indirekt die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Denn Mitglieder- und Vollzugskostenbeiträge dienen oftmals dazu, Weiterbildung kostengünstiger zu ermöglichen.

Primär trägt jeder Einzelne die Verantwortung für seine Weiterbildung und kann diese weder an den Arbeitgeber noch an den Staat delegieren. Obligatorische Weiterbildung untergräbt die Eigen­verantwortung. Niemand kann zu seinem Glück gezwungen werden. Unmotiviertes Absitzen von befohlenen, zwangsfinanzierten Weiterbildungsaktivitäten ist für niemanden ein Gewinn und wird sich auf Produktivität und Betriebsklima negativ auswirken.

Das Bundesgesetz über die Weiterbildung braucht keine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu begünstigen (Art. 5 Abs. 2). Sie ist nicht im Interesse der Mitarbeitenden und ist sogar gefährlich, weil mit Gerichtsurteilen durch die Hintertüre ein Anspruch auf bezahlte Weiterbildung eingeführt werden könnte. Tragen wir Sorge zu unserem liberalen Arbeitsrecht und der freien Vertragsgestaltung.

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Bruno Weber-Gobet ist Leiter Bildungspolitik von Travail.Suisse, der unab­hängigen Dachorganisation der Arbeitnehmenden. Ihr gehören elf Verbände an, die insgesamt 150 000 ­Mitglieder vertreten. www.travailsuisse.ch

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Martin Kuonen ist ­Direktor des Centre ­Patronal in Bern. Das Centre Patronal bietet Dienstleistungen im ­Bereich Verbands­management an. Die ­Niederlassungen der ­Institution befinden sich in Paudex und in Bern, wo über 200 ­Mitarbeitende beschäftigt sind. www.centrepatronal.ch

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