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Inhalte
HR Today Nr. 4/2016: Arbeit und Recht

Einsicht in das Personaldossier – welche Möglichkeiten gibt es?

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Wissen ist manchmal Macht. Zu wissen, was andere über einen selbst wissen, ist manchmal einfach 
eine Notwendigkeit. Gerade in der Arbeitswelt, wo Informationen oft über Anstellung oder Ablehnung oder über Kündigung oder Weiterbeschäftigung entscheiden, ist es nicht nur wichtig, welche Informationen 
ein Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer erhältlich machen kann, sondern auch, wie sich Arbeitnehmer entsprechende Informationen verschaffen können.

HR Today Nr. 4/2016: Arbeit und Recht

Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall

BGE 4A_189/2015, Urteil vom 6. Juli 2015

HR Today Blog

Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung

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Vertrauensarbeitszeit ist angezeigt. Allerdings ist nicht immer klar, was damit gemeint ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer sollten sich vertrauen. Als Vertragsparteien haben sie sich ausgesucht und kennen sich. Wie soll ich als Kunde einem Unternehmen trauen, wenn dieses seinen Arbeitnehmern nicht traut, dass sie die versprochene Arbeitsleistung erbringen? Das gilt auch umgekehrt.

Arbeit und Recht

Personalverleih – was ist zulässig und was nicht?

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Im Rahmen des Personalverleihs wird regelmässig befürchtet, dass die Rechte und der Schutz der Arbeitnehmer beschnitten oder gar ausgehöhlt werden. Der hiesige Gesetzgeber hat darum den Personalverleih gesondert geordnet und teilweise scharfen Regeln unterstellt.

HR Today Nr. 3/2016: Arbeit und Recht

Weiterbildungsvereinbarung: Rückzahlung vorher regeln

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Bilden sich die Mitarbeitenden weiter, kommt dies sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber zugute. Gerade bei umfangreicheren Weiterbildungen kommt es oft vor, dass der Arbeitgeber den Mitarbeitenden finanziell unterstützt. Hilfreich ist dabei eine vertragliche Klausel, wonach die Rückzahlung direkt mit Lohnansprüchen verrechnet werden darf.

HR Today Nr. 3/2016: Arbeit und Recht

Gleitzeitguthaben bei fristloser Kündigung

BGE 4A_395/2015, Urteil vom 2. November 2015 (im Vergleich zum BGE 123 III 469 E.3.b, Urteil vom 18. November 1997).

HR Today Nr. 1&2/2016: HR-Trends

Arbeitszeiterfassungsrecht: Was sich 2016 alles ändert

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Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt nicht für alle, aber für sehr viele Arbeitnehmende. Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) verlangte bislang das minutengenaue Erfassen der geleisteten Arbeitszeit. Diese strikte Regel wurde auf den 1. Januar 2016 für bestimmte Arbeitnehmerkategorien zurückgebunden.  HR Today-Arbeitsrechtsexperte Heinz Heller hat die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.

HR Today Nr. 1&2/2016: Arbeit und Recht

Forschen Schrittes in die falsche Richtung

Auf den 1. Januar 2016 trat das neue Arbeitszeiterfassungsrecht des Arbeitsgesetzes in Kraft.  Die neuen Möglichkeiten sind unterschiedlich zu bewerten, je nachdem, ob wir aus Arbeitnehmer- oder aus Arbeitgebersicht urteilen. Mit fundiertem Hintergrundwissen gelingt die Aufschlüsselung der beiden Perspektiven. So viel kann vorweggenommen werden: Das Ziel der Revision, die Verhältnisse zu vereinfachen, wurde nicht erreicht.

HR Today Nr. 1&2/2016: Arbeit und Recht

Was ist ein Arbeitnehmer?

Oder warum die neue Arbeitszeitverordnung eine Zweiklassengesellschaft schafft.

Arbeit und Recht

Kurzarbeit: Neuerungen per 1. Februar 2016

Die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank hat spürbare Folgen für den Arbeitsmarkt. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, die Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern.

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