Flexible Arbeitszeitmodelle finden vermehrt Verbreitung. Dabei ergeben sich regelmässig Fragen bei der Abgrenzung der geleisteten Arbeitszeit von Überstunden, welche nicht einfach zu beantworten sind und auch die Gerichte regelmässig beschäftigten. Dies vor allem, weil Überstunden prinzipiell entschädigungspflichtig werden können, während dem ein positiver Gleitzeitsaldo im Rahmen flexibler Arbeitszeit grundsätzlich verfällt.