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HR Today Blog
Die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist bedeutend für zwei Fragen: Die eine betrifft das Vertragsrecht (OR): Welche Zeit ist als Arbeitsleistung anzurechnen und zu bezahlen? Die andere betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutz (ArG): Welche Stunden sind als Arbeitszeit bei der Maximalarbeitszeit zu berücksichtigen? Während das ArG, beziehungsweise die Verordnungen definieren, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist, überlässt das OR die Umschreibung der Arbeitszeit den Vertragsparteien. Soweit im Arbeitsvertrag aber nichts anderes vorgesehen ist, gilt auch hier die Regelung des ArG.
Heftübersicht
HR Today Nr. 8/2022: Selbstständig oder beschäftigt II - Rechtlicher Status
HR Today Nr. 8/2022: Selbstständig oder beschäftigt - Vorsorge
HR Today Nr. 8/2022: Gigworker schützen
HR Today Nr. 8/2022: Marktplätze für Freelancer
HR Today Nr. 8/2022: hrtoday.ch
HR Today Nr. 8/2022: Sozialversicherungen - IV-Rente
HR Today Nr. 8/2022: Politik - Lohndumping
HR Today Nr. 8/2022: Arbeit und Recht II - Probezeit