Die achte Basler Arbeitsrechtstagung widmet sich zum einen «Klassikern des Arbeitsrechts» wie die immer wiederkehrenden Fragen rund um den Bonus sowie in Krisenzeiten immer aktuell dem Betriebsübergang und der Massenentlassung. Daneben sollen Themen zur Sprache kommen, welche weniger im Rampenlicht stehen und doch von grosser Bedeutung sind. Dies trifft bspw. auf die Frage der Herausgabepflicht nach Art. 321b OR oder die «Spesenbestimmungen» in Art. 327 und 327a OR zu. Ein prägendes Merkmal der Basler Arbeitsrechtstagungen ist zudem, dass immer auch neue, «trendige» Themen aufgegriffen werden; dieses Mal geht es um das «Recht auf offline».
Die Tagung «Sachverhaltsabklärung und Missbrauchsbekämpfung » richtet sich an Juristinnen und Juristen und andere Fachleute, die sich in ihrer Praxis (Advokatur, Verwaltung, Sozial- und Privatversicherung, Beratungsstellen, Personalabteilungen, Sozialdienste usw.) mit Fragen Sozialversicherungsrecht und verwandten Themen auseinandersetzen müssen.
Die Tagung findet als Präsenz- und Online-Veranstaltung statt und die folgenden Themen werden vertieft: Versichertenstatus, Arbeits(un)fähigkeitszeugnisse, medizinische Gutachten, Observation, missbräuchlicher Leistungsbezug, Sozialbetrug, Beitragsbetrug.