Näheres
Die Schweiz hat mit Frankreich Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche seit 1.1.2023 anwendbar sind. Diese wurden abgeschlossen, um Mitarbeitenden bis zu 40% Telearbeit gewähren zu können. Für die Periode ab 2025 ist ein Informationsaustausch mit Frankreich vorgesehen. Dieses Reporting gilt nicht nur für Mitarbeitende, welchen Telearbeit gewährt wird, sondern für fast alle. Die Unternehmen sollten sich darauf gut vorbereiten. Mit dem Reporting werden Überschreitungen der Grenzwerte offensichtlich und die Berücksichtigung des ganzen Kalenderjahres ist ein Stolperstein. Bei unterjährigen Eintritten sollten z.B. Informationen der Eckdaten des früheren Arbeitgebenden in der Schweiz bekannt sein.
Zielsetzung
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen in Bezug auf die Quellensteuern und kennen die Auswirkungen auf die Schweizer Payroll für Telearbeit in Frankreich. Sie kennen den Inhalt der vorgesehenen Informationen, welche an die Behörden gemeldet werden müssen. Somit können Sie notwendige Massnahmen und Korrekturen in der Lohnbuchhaltung und in den HR Policies treffen.
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen Bestimmungen für das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Frankreich und das Grenzgängerabkommen von 1983:
- Steuerrechtliche Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter Schweiz - Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Die Telearbeitsbestimmungen Schweiz - Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Berechnungsbeispiele
- In welcher Situation braucht es eine Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen und wie berechnet man diese?
- Datenaustausch mit Frankreich, Umsetzung in der Lohnbuchhaltung u.a. mit dem erweiterten Swissdec Standard 5.x
Die Bestimmungen werden mit vielen Beispielen erläutert.