Content
Image
Näheres
Hintergrund
Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext gewinnt für die Unternehmen in der Schweiz immer mehr an Bedeutung.
Die Möglichkeiten bezüglich Telearbeit sind seit 1.7.2023 detailliert bekannt. Die Anträge zur grenzüberschreitenden Telearbeit müssen ab 1.7.2024 innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.
Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz.
- Definition von Telearbeit in den Sozialversicherungen
- Personenfreizügigkeitsabkommen VO 883/2004 und "Framework Agreement"/ Rahmenabkommen bezüglich Telearbeit
- Gewöhnliche Telearbeit im Rahmenabkommen und Entsendungsmöglichkeiten zur Telearbeit im Anwendungsbereich der VO 883/2004
- Anwendungsbereiche des Rahmenabkommens seit 1.7.2023 mit vielen Beispielen
- Telearbeitsbeispiele unter Anwendung von Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit verschiedenen Staaten
- Telearbeitsbeispiel für Sachverhalte ohne Sozialversicherungsabkommen
Veranstaltungsdatum
Donnerstag, 28.08.2025, 16:00 to 17:30
Veranstalter
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Veranstaltungsort
virtuelle Schulung (Zoom)
Preis
190.00(inkl. MwSt) Seminarteilnahme, Veranstaltungsunterlagen