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Im veröffentlichten Kreisschreiben Nr. 45 Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ist praktisch nichts über die internationalen Sachverhalte erläutert. Es wird jeweils nur auf die Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen.
Vieles ist im Fluss.Die Bestimmungen mit Frankreich über Telearbeit sind komplex. Bezüglich Grenzgängerabkommen mit Italien musste Anfang 2025 für das Jahr 2024 die erste Jahresmeldung erfolgen. Beim DBA mit Deutschland sind Anpassungen vorgesehen. Die Unternehmen sind zudem immer mehr verpflichtet, Bescheinigungen für ihre Mitarbeitenden auszustellen.
Dieses Seminar fokussiert auf die Quellensteuerberechnungen im internationalen Kontext. Der Hauptfokus liegt auf den Grenzgängerabkommen. Grundlagenkenntnisse bei den Quellensteuern werden vorausgesetzt wie z.B. mein Grundlagenseminar Quellensteuern.
Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz und behandle die praktische Umsetzung im HR und Payroll mit Ihnen anhand von Fällen.
- Die gültigen Doppelbesteuerungs- und Grenzgängerabkommen rund um die Schweiz
- Telearbeit und mobile Tätigkeiten in diesem Kontext – Auswirkungen auf die Berechnungen
- Ausgewählte Berechnungsbeispiele
- Besonderheiten bei internationalen Wochenaufenthaltern
- Sonderfälle aus Sicht der Unternehmen gemäss Rundschreiben Quellensteuern (Verwaltungsräte, Künstler / Sportler / Referenten, Ersatzleistungen)
- Die Quellensteuerberechnungen mit faktischer Arbeitgeberschaft mit und ohne Expatriateverordnung (Schattenpayroll)
- Grenzen bei der Umsetzung in der Lohnsoftware