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HR Today Nr. 11&12/2022: Swissstaffing-News
HR Today Nr. 10/2022: Debatte - Arbeit und Familie
Heftübersicht
HR Today Nr. 10/2022: Green Economy - Konzernverantwortungsinitiative
HR Today Nr. 10/2022: Arbeit und Recht - Urteil
HR Today Nr. 10/2022: Arbeit und Recht - Teuerungsausgleich
Heftübersicht
HR Today Nr. 9/2022: Sozialversicherungen
HR Today Nr. 9/2022: Politik - Mutterschaftsurlaub
HR Today Blog
Die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist bedeutend für zwei Fragen: Die eine betrifft das Vertragsrecht (OR): Welche Zeit ist als Arbeitsleistung anzurechnen und zu bezahlen? Die andere betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutz (ArG): Welche Stunden sind als Arbeitszeit bei der Maximalarbeitszeit zu berücksichtigen? Während das ArG, beziehungsweise die Verordnungen definieren, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist, überlässt das OR die Umschreibung der Arbeitszeit den Vertragsparteien. Soweit im Arbeitsvertrag aber nichts anderes vorgesehen ist, gilt auch hier die Regelung des ArG.