Rekordbeteiligung am HR FESTIVAL europe 2026
6500 Teilnehmende diskutierten die Zukunft der Arbeit
Die fünfte Ausgabe des HR FESTIVAL europe schliesst mit einer positiven Bilanz. Am 24. und 25. März 2026 trafen in der Messe Zürich über 6500 Fachbesucherinnen und -besucher auf 208 Dienstleister sowie renommierte Speaker – so etwa Alt-Bundesrätin Doris Leuthard. Im Zentrum des zweitägigen Events standen Innovationen, praxisnahes HR-Wissen und die Verleihung des Swiss HR Award.
HR-Themen
Die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist bedeutend für zwei Fragen: Die eine betrifft das Vertragsrecht (OR): Welche Zeit ist als Arbeitsleistung anzurechnen und zu bezahlen? Die andere betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutz (ArG): Welche Stunden sind als Arbeitszeit bei der Maximalarbeitszeit zu berücksichtigen? Während das ArG, beziehungsweise die Verordnungen definieren, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist, überlässt das OR die Umschreibung der Arbeitszeit den Vertragsparteien. Soweit im Arbeitsvertrag aber nichts anderes vorgesehen ist, gilt auch hier die Regelung des ArG.