Nachdem freiwillige Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatten, schlug der Bundesrat im Oktober 2014 vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden sollten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen. Diese Ankündigung trug dazu bei, dass innert weniger Monate zahlreiche Studien zur Lohngleichheit durchgeführt wurden. Besonders interessant erscheinen in diesem Zusammenhang insbesondere die Ergebnisse zweier Studien, in denen Unternehmen sich direkt äussern konnten.