Sieben Empfehlungen für eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Für die Arbeitgeberin kann der Schutz von Geschäftsgeheimnissen über das Arbeitsverhältnis hinaus wirtschaftlich von grosser Bedeutung sein. Ist aber ein nachvertragliches Konkurrenzverbot durchsetzbar?
Alle, die es können, arbeiten seit über einem Jahr von Zuhause aus. Während für die einen Homeoffice ein Segen ist, bezeichnen die anderen es als «Unwort des Jahres». So oder so, Remote Work und Homeoffice sind in aller Munde – deshalb ist diesen Begriffen unser Schwerpunkt gewidmet, inklusive Pleiten, Pech und Pannen. Ausserdem in dieser Ausgabe: Weshalb sich Firmen nicht zu altersneutralem Recruiting äussern wollen. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen!
Als erste Vorsorgeversicherung der Schweiz führt Pax ein neuartiges Angebot in der beruflichen Vorsorge ein, das die Vorteile der Vollversicherung mit den Vorzügen der teilautonomen Versicherung verbindet: Pax DuoStar. Damit erweitert Pax die Angebotspalette in der 2. Säule und macht Schluss mit der eingeschränkten Wahl zwischen nur zwei Modellen.
Dürfen Unternehmen Impfungen vorschreiben, oder nicht? Und falls ja, welche Berufsgruppen sind von dieser Pflicht betroffen? Eine hitzige Debatte.
Die Belegschaft hat zahlreiche gesetzliche Mitwirkungsbereiche. Wo vorhanden, übernimmt die gewählte innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung die Mitwirkung und vertritt gegenüber der Geschäftsleitung die Interessen der Kolleginnen und Kollegen.
Will eine Arbeitgebende die Pensionskasse wechseln, darf sie das rechtlich nur «im Einverständnis mit dem Personal oder der allfälligen Arbeitnehmervertretung» tun. So jedenfalls das Gesetz. In der Praxis wurde diese Vorgabe jedoch oft so umgesetzt, dass das Personal über den Wechsel informiert und von dessen Zustimmung ausgegangen wurde, wenn keine Einwände eingingen. Diese Praxis hat das Bundesgericht nun im letzten Jahr für ungültig erklärt (BGE 146 V 169).
Inklusion ist ein Menschenrecht und betrifft uns alle. Fristete sie noch vor einigen Jahren ein Mauerblümchendasein, haben sich ihr zwischenzeitlich zahlreiche Unternehmen verschrieben. Einige dieser Vorzeigebetriebe stellen wir Ihnen vor. Ausserdem beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe mit künstlicher Intelligenz, digitalem Onboarding oder auch Newplacement. Viel Lesevergnügen!
Fallen Mitarbeitende aus, kommt das ein Unternehmen teuer zu stehen und geht weit über Rekrutierungskosten hinaus. Bei überdurchschnittlich vielen Erkrankungsfällen erhöhen sich zudem die Versicherungsprämien. Wie sich das in der Praxis auswirkt? Ein Rechenbeispiel.
Es gibt eine Reihe von Bestimmungen, die für Menschen mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein können. Besondere Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebenden bestehen indes nur vereinzelt.