Ende Januar 2015 hat Bundesrat Schneider-Ammann das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO beauftragt, die aktuellen Wechselkursschwankungen als Begründung von Kurzarbeitsentschädigung zuzulassen. Damit sollte auf die aussergewöhnliche Aufwertung des Schweizer Frankens reagiert werden, nach dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, die Kursuntergrenze zum Euro aufzuheben.