Eine Vertragsänderung im Arbeitsverhältnis kommt nur dann
zustande, wenn beide Seiten zustimmen. In der Praxis ist
aber nicht immer ganz klar, was alles zum Arbeitsvertrag gehört. So können stillschweigend akzeptierte Rechte durchaus
Bestandteil des Vertrages sein – auch wenn sie nie schriftlich festgehalten wurden.