Der Einzelarbeitsvertrag (EAV), der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und der Normalarbeitsvertrag (NAV) sind drei wichtige Vertragsformen im schweizerischen Arbeitsrecht. Jede dieser Formen hat ihre eigene Bedeutung und Funktion, und sie stehen in einer komplexen Wechselwirkung zueinander. Auch alle weiteren Dokumente, die die Arbeitstätigkeit, den Arbeitsort, die Arbeitszeit und vieles mehr regeln, bilden die Perspektive der Arbeitgeberin und des Arbeitnehmers gleichzeitig ab, ein Gleichgewicht also, das es in der Gestaltung zu beachten und zu nutzen gilt.