Die Schweiz hat mit Frankreich Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche seit 1.1.2023 anwendbar sind. Diese wurden abgeschlossen, um Mitarbeitenden bis zu 40% Telearbeit gewähren zu können. Für die Periode ab 2025 ist ein Informationsaustausch mit Frankreich vorgesehen. Dieses Reporting gilt nicht nur für Mitarbeitende, welchen Telearbeit gewährt wird, sondern für alle. Die Unternehmen sollten sich darauf gut vorbereiten. Mit dem Reporting werden Überschreitungen der Grenzwerte offensichtlich und die Berücksichtigung des ganzen Kalenderjahres ist ein Stolperstein. Bei unterjährigen Eintritten sollten z.B. Informationen der Eckdaten des früheren Arbeitgebenden in der Schweiz bekannt sein.
Zielsetzung
Hintergrund
Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind seit dem 1.1.2024 wirksam. Die Unterscheidung zwischen «alten» Grenzgängern, «neuen» Grenzgängern und solchen ausserhalb der Grenzzonen ist sehr wichtig. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis der Bestimmungen notwendig. Auch die korrekte Anwendung der Tarifcodes in den betroffenen Kantonen GR, TI und VS sind Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern. Lohnsoftwareupdates müssen gut geplant werden inkl. Meldung für das Jahr 2024 Anfang 2025. Zudem wurden am 10.11.2023 eine Absichtserklärung zur Telearbeit und am 28. November 2023 zwei Verständigungsvereinbarungen zur Telearbeit veröffentlicht. Eine weitere Verständigungsvereinbarung folgte am 22. Dezember 2023 mit Publikation der Gemeindeliste.
Inhalt
Es werden folgende Themen behandelt: