Urteil des Bundesgerichts vom 27. Januar 2014 (8D_5/2013).
Urteil des Bundesgerichts vom 28. Oktober 2013 (4A_414/ 2013).
Vorbei die Zeiten, in welchen Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen Sozialplanleistungen rein freiwillig anbieten oder auch darauf verzichten konnten. Seit diesem Jahr ist das Erstellen eines Sozialplans gesetzliche Pflicht, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Inhalt des Sozialplans einigen müssen.
Es ist im Personalwesen von Vorteil, wenn man im Arbeitsrecht Bescheid weiss. Noch wenig bekannt ist hingegen, welchen Nutzen Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht stiften können – Nutzen für die Mitarbeitenden und für das Unternehmen.
Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur zur Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften. Die geleistete Arbeitszeit soll auch erfasst und dokumentiert werden. Diese Pflicht ist politisch umstritten und wird oft nicht eingehalten. Seit dem 1. Januar 2014 lassen sich Arbeitsverhältnisse in drei Kategorien einteilen, für die entweder keine, lediglich eine vereinfachte oder aber eine umfassende Pflicht gilt, die Arbeitszeit zu erfassen.
Urteil des Bundesgerichts vom 18. September 2013 (4A_194/2013, ausserdem praktisch identisch begründete Entscheide gegen dieselbe Arbeitgeberin in 4A_196/2013, 4A_198/2013, 4A_200/2013, 4A_202/2013 und 4A_204/ 2013).
Muss ein Arbeitsvertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden? Kann ich einem Arbeitnehmer auch mündlich kündigen? HR-Beraterinnen und -Berater sehen sich täglich mit solchen Fragen konfrontiert.
Lohn stellt das Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung dar. In der Schweiz wird ein Grossteil der Arbeitnehmer monatlich in Geld entlöhnt. Es gibt noch eine Reihe weiterer wichtiger Lohnarten. Welche, erfahren Sie im vorliegenden Beitrag.
In der Lehre besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur ein Anstellungs-, sondern auch ein Ausbildungsverhältnis. Darüber hinaus befinden sich die Lernenden persönlich in einer oft turbulenten Lebensphase: Eine Konstellation, die Konflikte während der Lehrzeit verständlicher erscheinen lässt. Die Auflösung des Lehrvertrags kann in einer solchen Situation nur das letzte Mittel sein.
Urteil des Bundesgerichts vom 11. September 2013 (4A_103/2013).