Die traditionelle betriebliche Zeugnispraxis vermag nicht zu befriedigen. Arbeitszeugnisse weisen vielfach den Charakter von Gefälligkeitszeugnissen auf. Die gebräuchlichen Formulierungen sind wenig aussagekräftig und oft codiert.
Das Tageseminar vermittelt eine Orientierungshilfe über die rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen des Arbeitszeugnisses und macht die Teilnehmenden mit einer objektiven und uncodierten Zeugnissprache vertraut.
Programm
Inhalt
Das öffentliche Personalrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Gemeinwesen und einer Privatperson und ist das Gegenstück für das privatrechtliche Arbeitsrecht. Das Seminar vermittelt die Grundlagen und die Besonderheiten des öffentlichen Personalrechts und gibt einen Überblick über die Hauptunterschiede zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (unabhängig von kantonalen oder kommunalen Besonderheiten). Erörtert werden einige für die Praxis besonders bedeutsame Brennpunkte des Kündigungsrechts und des Verfahrensrechts unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.